Übernahme des Kita-Elternbeitrages
Für Plätze in städtischen Krippen, Kindergarten- oder Hortgruppen erhebt
die Stadt Göttingen Gebühren, die sich nach dem gewünschten
Betreuungsumfang und den Einkommensverhältnissen der Eltern richten.
Die freien Träger von Kindertagesstätten haben eigene Gebührenstaffeln,
die Sie in den jeweiligen Einrichtungen erfahren können.
Die Betreuung von Kindern in einer Kita ist ab Vollendung des 3. Lebensjahres beitragsfrei.
Zuschüsse zu den Elternbeiträgen
Eltern mit geringem Einkommen erhalten von der Stadt Göttingen unter
bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Beiträgen für Kita-Plätze.
Hierzu beraten Sie gern:
(Den E-Mail-Kontakt zu der jeweiligen Mitarbeiterin erhalten Sie, wenn Sie direkt auf den Namen klicken)
HINWEIS:
Der Fachdienst Verwaltung und finanzielle Hilfen ist umgezogen und befindet sich jetzt am Gothaer Platz 3!
Buchstabenaufteilung: Wirtschaftliche Jugendhilfe (Anfangsbuchstabe Nachname vom Kind)
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A, B C, D
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Herr Dörre |
400 - 2562 |
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E, F, G
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Frau Junghans |
400 - 2351 |
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H, I, J, K
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Frau Nowack |
400 - 2240 |
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L, M, N, O, P, Q, R
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Frau Rudloff |
400 - 3328 |
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S, T, U, V, W, X, Y, Z
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Herr Hammerschmidt |
400 - 4031 |
Den Antrag und entsprechende Dokumente finden Sie hier: Formulare & Dokumente - Übernahme des Kita-Elternbeitrages
