FAQ
Kann ich Angaben in der Anmeldung nachträglich ändern?
Das nachträgliche Ändern von Angaben durch Sie ist nicht mehr möglich, sobald die Anmeldung abgeschickt wurde.
Sollten dennoch Änderungen nötig sein, senden Sie bitte alle Änderungswünsche an das Kinderservicebüro (kinderservicebuero@goettingen.de). Bitte geben Sie unbedingt in Ihrer E-Mail den Namen des Kindes und das Geburtsdatum mit an.
Was passiert, wenn ich mich auf einer Warteliste befinde?
Alle Kinder, die derzeit noch keinen Betreuungsplatz in einer Kita haben, müssen sich neu über das Online-Anmeldeportal anmelden.
Haben Sie sich bereits auf dem Online-Anmeldeportal angemeldet, aber keinen Betreuungsplatz erhalten, melden Sie sich bitte ab dem 01.11. eines Jahres erneut an. Die Wartelisten werden jährlich im Oktober gelöscht.
Beispiel: Sie haben sich im November 2024 für einen Betreuungsplatz ab dem 01.08.2025 angemeldet. Leider haben Sie keinen Platz bekommen. Die Wartelisten werden im Oktober 2025 gelöscht. Das heißt, wenn Sie noch einen Betreuungsplatz benötigen und noch nicht anderweitig versorgt sind oder keinen Platz mehr benötigen (weil Sie umgezogen sind, weil Sie einen Betreuungsplatz außerhalb der Stadt Göttingen bekommen haben, etc.), melden Sie sich ab dem 01.11.2025 erneut an.
Sobald die Daten gelöscht werden, erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie über die Löschung informiert werden.
Ab wann kann ich mein Kind über das Anmeldeportal anmelden?
Eine Anmeldung für das laufende Kita-Jahr ist jederzeit möglich. Sollten Sie also als Betreuungsbeginn ein Datum innerhalb des laufenden Kita-Jahres wünschen, können Sie die Anmeldung sofort vornehmen.
Eine Anmeldung für das kommende Kita-Jahr ist immer ab dem 01.11. des Vorjahres möglich.
Beispiel: Sie wünschen einen Betreuungsbeginn am 01.08.2026. Ihre Voranmeldung kann frühestens ab dem 01.11.2025 von Ihnen vorgenommen werden, da es sich um das folgende Kita-Jahr handelt (Kita-Jahr 2026/2027).
Was ist ein sogenanntes Kita-Jahr?
Ein „Kita-Jahr“ meint den Zeitraum zwischen dem 01. August eines Jahres und dem 31. Juli des nächsten Jahres.
Beispiele:
Das Kita-Jahr 2025/2026 geht vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2026.
Das Kita-Jahr 2026/2027 geht vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027 (Anmeldungen ab dem 01.11.2025 möglich).
Was benötige ich zur Anmeldung?
Zwingend notwendig ist eine E-Mailadresse, die Sie angeben müssen. Die Kommunikation zwischen Ihnen und den Kindertagesstätten erfolgt via E-Mailverkehr.
Was soll ich machen, wenn ich über keine eigene E-Mailadresse verfüge?
Es gibt zahlreiche kostenlose Möglichkeiten, eine E-Mailadresse zu erstellen.
Sollten Sie aber keine Möglichkeit haben, eine E-Mailadresse zu erstellen oder die Erstellung ablehnen, können Sie die Anmeldung über das Anmeldeportal nicht selbstständig vornehmen. Es gibt dann folgende Möglichkeiten:
- Sie vereinbaren einen Termin mit dem Kinderservicebüro. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Kontakt“ am unteren Ende der Webseite. Die Anmeldung wird dann zusammen mit Ihnen vorgenommen.
- Sie vereinbaren einen Termin mit Ihrer ersten Wunsch-Kita. Die Wunsch-Kita ist aber nicht verpflichtet, die Anmeldung mit Ihnen zusammen vorzunehmen und verweist Sie ggf. an das Kinderservicebüro.
Wie funktioniert die Anmeldung über das Anmeldeportal?
Über den Button „zur Voranmeldung“ gelangen Sie zum Anmeldebogen. Diesen füllen Sie aus. Alle Abfragen mit dem Kennzeichen * sind Pflichtfelder, alle anderen Abfragen ohne Kennzeichnung sind freiwillige Angaben und müssen nicht unbedingt ausgefüllt werden.
Es besteht die Möglichkeit bis zu fünf Wunsch-Kitas anzugeben. Mindestens eine Wunsch-Kita muss angegeben werden.
Im letzten Schritt können Sie die Zusammenfassung Ihrer Voranmeldung noch einmal ansehen und auf Richtigkeit überprüfen. Sollte alles richtig sein und Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zugestimmt haben, können Sie Ihre Voranmeldung absenden.
Die Wunsch-Kitas arbeiten dann Ihre Voranmeldung nacheinander ab, in der Reihenfolge, wie Sie die Rangfolge gewählt haben. Sollte Ihnen also gleich die erste Wunsch-Kita ein Betreuungsangebot machen und Sie schließen mit der ersten Wunsch-Kita einen Betreuungsvertrag ab, bekommen die folgenden angegebenen Wunsch-Kitas Ihre Voranmeldung gar nicht erst zur Bearbeitung freigegeben. Sollte die erste Wunsch-Kita ablehnen, bekommt die zweite Wunsch-Kita die Möglichkeit, Ihre Voranmeldung zu bearbeiten. So wird weiter verfahren, bis entweder ein Betreuungsvertrag geschlossen wird oder alle Wunsch-Kitas die Voranmeldung abgelehnt haben.
Was passiert, wenn alle ausgewählten Wunsch-Kitas meine Voranmeldung ablehnen?
Die Chance auf einen Betreuungsplatz besteht weiterhin. Sollten alle Wunsch-Kitas die Voranmeldung ablehnen, wird die Voranmeldung für alle weiteren Kindertagesstätten in der Stadt Göttingen, die den gewählten Betreuungstyp anbieten, freigegeben. Das bedeutet, dass diese Kindertagesstätten ebenfalls die Möglichkeit haben, Ihnen gegenüber einen Betreuungsplatz anzubieten. Die Voranmeldung bleibt auch für die Wunsch-Kitas sichtbar. Falls nun doch ein Platz in einer Wunsch-Kita frei wird und Sie noch keiner anderen Kindertagesstätte zugewiesen sind, könnte eine Wunsch-Kita trotzdem noch einen Betreuungsplatz anbieten, auch wenn sie vorher schon mal abgelehnt hat.
Sollten Sie mit der Freigabe der Voranmeldung an weitere Kindertagesstätten außer den gewählten Wunsch-Kitas nicht einverstanden sein, melden Sie das bitte dem Kinderservicebüro (kinderservicebuero@goettingen.de).
Werde ich jedes Mal informiert, wenn eine Wunsch-Kita ablehnt?
Ja, Sie bekommen eine E-Mail an die hinterlegte E-Mailadresse. Bitte überprüfen Sie ggf. Ihren Spam-Ordner.
Was passiert, wenn mir eine Kindertagesstätte ein Betreuungsangebot macht, ich es aber ablehne?
Ihre Voranmeldung bleibt weiterhin bestehen und andere Kindertagesstätten können ein Betreuungsangebot machen.
Kann ich mehrmals eine Anmeldung abgeben?
Nein, pro Kind darf maximal eine Anmeldung abgegeben werden. Mehrere offene Voranmeldungen eines Kindes werden ohne vorherige Rücksprache auf eine einzige Anmeldung reduziert.
Dies gilt auch für Anmeldungen, die das laufende und das folgende Kitajahr betreffen! Es ist nicht zulässig, sowohl eine Anmeldung für das laufende Kitajahr als auch eine zweite Anmeldung für das kommende Kitajahr abzugeben! Bitte nutzen Sie ggf. das Feld in der Anmeldemaske "Alternatives Aufnahmedatum".
Bitte geben Sie also pro Kind nur eine Anmeldung ab.
Wer nimmt die Platzvergabe vor?
Die Platzvergabe liegt allein in der Verantwortung der Träger der Kindertagesstätten. Die Stadt Göttingen vergibt lediglich die Plätze für folgende Kindertagesstätten, die sich in ihrer Trägerschaft befinden:
- Am Gesundbrunnen
- Elisabeth-Heimpel-Haus
- Ernst-Fahlbusch
- Gartenstraße
- Geismar
- Grone
- Hetjershausen
- Insterburger Weg
- Lönsweg
- Pfalz-Grona-Breite
- Rosdorfer Weg (LKH)
- Weende-Nord
- Weende-West
Alle anderen Kindertagesstätten befinden sich in freier Trägerschaft. Dementsprechend wird die Platzvergabe von den freien Trägern vorgenommen.
Was ist eine altersübergreifende Gruppe?
In einer altersübergreifenden Gruppe können Kinder mehrerer Altersstufen zusammen betreut werden. In den meisten Fällen sind das Krippen- und Kindergartenkinder, die zusammen in einer Gruppe sind. Das Alter in einer Gruppe kann also von 0 Jahren bis zur Einschulung gehen.
Wann kann ich mit einer Entscheidung einer Kindertagesstätte rechnen?
Bei der Abarbeitung der Voranmeldungen wird unterschieden in unterjährige Voranmeldungen und Voranmeldungen, die das folgende Kita-Jahr betreffen.
Beispiel unterjährige Voranmeldung: Eine Voranmeldung geht am 30.09.2025 ein und hat als gewünschtes Aufnahmedatum den 01.01.2026 angegeben. Es handelt sich um eine unterjährige Voranmeldung, da das Eingangsdatum der Anmeldung und das Aufnahmedatum innerhalb des gleichen Kitajahres (hier: 2025/2026) liegen.
Die unterjährigen Voranmeldungen sollen von den Kitas innerhalb von 2 Wochen abgearbeitet werden. Das heißt, sobald die Anmeldung eingegangen ist, hat die 1. Wunsch-Kita 2 Wochen Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Lehnt sie ab, wird die Anmeldung an die nächste Wunsch-Kita weitergegeben, die wiederum 2 Wochen Zeit hat, eine Entscheidung zu treffen. Wenn Sie also 5 Wunsch-Kitas angegeben haben, sollten Sie innerhalb von 10 Wochen nach dem Anmeldedatum eine Zusage oder Absage bekommen. Sie erhalten automatisch nach jeder Ablehnung eine E-Mail.
Beispiel Voranmeldung für Folge-Kita-Jahr: Eine Voranmeldung geht am 01.11.2025 ein und hat als gewünschtes Aufnahmedatum den 01.08.2026. Es handelt sich um eine Voranmeldung, die das folgende Kitajahr (hier: 2026/2027) betrifft, da das Eingangsdatum der Anmeldung und das Aufnahmedatum nicht innerhalb des gleichen Kitajahres liegen.
Die Voranmeldungen, die das folgende Kita-Jahr betreffen, unterliegen einem Zeitplan. Ab dem 01.11. eines Jahres können Anmeldungen für das folgende Kita-Jahr gemacht werden. Im Zeitraum 01.11. - 31.01. können die Kindertagesstätten bereits Plätze vergeben, müssen sie aber nicht. Ab dem 01.02. sind die Kindertagesstätten verpflichtet, eine Entscheidung zu treffen. Dafür haben sie je maximal 3 Wochen Zeit. Bei einer Angabe von 5 Wunsch-Kitas erhalten Sie also spätestens Mitte Mai eine Zusage oder Absage.
Sollten alle Wunsch-Kitas kein Betreuungsangebot machen können, wird die Voranmeldung an alle weiteren Kindertagesstätten in Göttingen mit dem entsprechenden Betreuungsangebot freigegeben. Es sei denn, Sie haben der Freigabe widersprochen.
Näheres dazu siehe nächste Frage.
Gibt es eine bestimmte Frist für die Anmeldungen, die einzuhalten sind?
Nein, es gibt keine Frist. Sie können Ihre Anmeldungen ganzjährig einreichen. Allerdings sind Ihre Chancen auf einen Kitaplatz deutlich höher, wenn Sie für das folgende Kita-Jahr Ihre Anmeldung so früh wie möglich, also ab dem 01.11. des Vorjahres, einreichen. Da die Kitas ab dem 01.02. die Anmeldungen abarbeiten müssen, werden die meisten Plätze für das folgende Kitajahr ab Februar vergeben.
Was sind die Unterschiede zwischen einer Krippe, einem Kindergarten und einem Hort?
Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Altersstruktur. Grob kann dies folgendermaßen eingeteilt werden:
Krippe: 6 Monate - 3 Jahre
Kindergarten: 3 Jahre - Schuleintritt
Hort: Schulkinder (meist bis 14 Jahre)
Krippe
Diese Betreuungsform ist für die jüngsten Kinder - in Göttingen nehmen die meisten Kitas in Krippen Kinder zwischen 6 Monate/1 Jahr und 3 Jahren auf. In einer Krippe werden also Kinder betreut, die aufgrund ihres Alters noch nicht in den Kindergarten gehen können. Die Gruppenstärke liegt in den meisten Fällen bei ungefähr 15 Kindern.
Kindergarten
In einem Kindergarten werden Kinder betreut, die mindestens 3 Jahre alt sind und noch nicht in die Schule gehen. Die Gruppenstärke liegt meistens bei ungefähr 25 Kindern.
Hort
In einem Hort werden Kinder betreut, die in die Schule gehen. Die Betreuung ist deswegen in den meisten Fällen am Nachmittag und in einigen Fällen zusätzlich in den Schulferien. Die Gruppenstärke liegt bei ungefähr 20 Kindern.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meiner Anmeldung habe?
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Kinderservicebüro (kinderservicebuero@goettingen.de).
Erreichbar unter Tel.: 0551/400-2963
Die Sprechzeiten des Kinderservicebüros sind:
Montags: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstags: | geschlossen |
Mittwochs: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstags: | 14:00 - 17:00 Uhr |
Kann ich mein Kind auch außerhalb von Göttingen in einer Kindertagesstätte anmelden?
Die Anmeldung über dieses Kita-Portal ist nur für die Kindertagesstätten möglich, die sich im Stadtgebiet der Stadt Göttingen befinden.
Sie können aber - wenn im Stadtgebiet Göttingen keine Betreuungsplätze verfügbar sind - einen Betreuungsplatz in einer anderen Kommune annehmen. Die Kosten für den Betriebskostenzuschuss übernimmt die Stadt Göttingen, sofern das Kind mit seinem Hauptwohnsitz in Göttingen gemeldet ist. Sollten Sie eine Zusage einer außerhalb von Göttingen liegenden Kindertagesstätte bekommen haben, beantragen Sie bitte formlos die Kostenübernahme per Mail: j.virnich@goettingen.de
