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Kinderbetreuung in Göttingen


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Kinderbetreuung in den Ferien

Ferienbetreuung in Göttingen - www.goettingen.de

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  • Finanzielle Förderung


Finanzielle Förderung

Für Plätze in städtischen Krippen, Kindergarten- oder Hortgruppen erhebt
die Stadt Göttingen Gebühren, die sich nach dem gewünschten
Betreuungsumfang und den Einkommensverhältnissen der Eltern richten.

 

Die freien Träger von Kindertagesstätten haben eigene Gebührenstaffeln,
die Sie in den jeweiligen Einrichtungen erfahren können.

 

Die Betreuung von Kindern in einer Kita ist ab Vollendung des 3. Lebensjahres beitragsfrei.

 

Zuschüsse zu den Elternbeiträgen
Eltern mit geringem Einkommen erhalten von der Stadt Göttingen unter
bestimmten Vorraussetzungen Zuschüsse zu den Beiträgen für Kita-Plätze.

 

Hierzu beraten Sie gern:(Den E-Mail-Kontakt zu der jeweiligen Mitarbeiterin erhalten Sie, wenn Sie direkt auf den Namen klicken)

 

HINWEIS:
Der Fachdienst Verwaltung und finanzielle Hilfen ist umgezogen und befindet sich jetzt am Gothaer Platz 3!

 

L. Löser

Gothaer Platz 3

Raum: 9125, 1. Etage
Tel. 400-2262
Fax: 400-62-2262(Elternbeiträge: Nachname des Kindes mit Buchstaben S - Z) (Tagespflege: Name der Tagespflegeperson mit Buchstaben D, S, U.

 

 

A. Junghans
Gothaer Platz 3

Raum: 9125, 1. Etage
Tel. 400-2351
Fax: 400-62-2351(Elternbeiträge: Nachname des Kindes mit Buchstaben M - R) (Tagespflege: Name der Tagespflegeperson mit Buchstaben A - C, E)

 

M. Senger
Gothaer Platz 3

Raum: 9118, 1. Etage
Tel. 400-2240
Fax: 400-62-2240(Elternbeiträge: Nachname des Kindes mit Buchstaben G - L) (Tagespflege: Namen der Tagespflegeperson mit Buchstaben L - R, T, V - Z)

 

F. Stäbler
Gothaer Platz 3

Raum: 9118, 1. Etage
Tel. 400-2562
Fax: 400-62-2562(Elternbeiträge: Nachname des Kindes mit Buchstaben A - F) (Tagespflege: Namen der Tagespflegeperson mit Buchstaben F - K)

 

 

Einen Antrag auf Übernahme der Gebühren finden Sie hier:

Antrag auf Übernahme der in einer Tageseinrichtung (hier Kindertagesstätte) entstehenden Kosten. (§§ 22, 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIII) (98 KB)

 

 

Bescheinigung über die Höhe des Teilnahmebeitrages/ Besuchsgeldes und Elternbeitrages in den Kindertagesstätten (Anlage B) der freien Träger. (20 KB)

 

 

Bescheinigung über den Arbeitsverdienst zum Antrag auf Übernahme des Kindergarten-Elternbeitrages aus Jugendhilfemitteln (Anlage A) (112 KB)

 

 

Änderungsmitteilung / Überprüfungsbogen (97 KB)

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Krippen
Krippen

Krippen

Krippen. Foto. Stadt Göttingen / Fotograf: Christoph Mischke

Das Angebot der Krippen bietet die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.
Eine Auflistung der Krippen im Stadt-gebiet gibt es hier >>

Kindergärten
Kindergärten

Kindergärten

Kindergärten. Foto: Stadt Göttingen / Fotograf: Christoph Mischke

Vom vollendeten dritten bis zum sechsten Lebensjahr bzw. bis zur Schulpflicht können Kinder in den Kindergarten gehen. Eine Auflistung der Kindergärten im Stadt-gebiet gibt es hier >>

Horte
Horte

Horte

Horte. Foto: Stadt Göttingen / Fotograf: Christoph Mischke

Das Angebot der Horte richtet sich an Kinder im Grundschulalter, die nachmittags nach dem Unterrichtsende betreut werden. Eine Auflistung der Horte im Stadtgebiet gibt es hier >>


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