Anmeldung & Kosten
Die Anmeldeformulare, Anmeldefristen und Informationen für Krippe, Kindergarten und Hort gelten nur für Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Göttingen...
Die Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege kann hier eingesehen werden: www.goettingen.de.
Beitragseinstufung der Kitas
Anmeldefrist für die städtischen Kindertagesstätten (siehe Auflistung unten):
Das Kindertagesstättenjahr beginnt am 01. August eines Jahres und läuft bis zum 31. Juli des Folgejahres. Kinder, die zum neuen Kindertages- stättenjahr (01. August) aufgenommen werden sollen, müssen in der Zeit von
01. November bis 20. Dezember
angemeldet werden.
Eine Anmeldung kann in diesem Zeitraum in der Kita vor Ort, online oder im Fachdienst Kindertagesstätten vorgenommen werden.
Anmeldungen nach der Anmeldefrist sind möglich, werden jedoch bei der ersten Platzvergabe nicht berücksichtigt.
Anmeldungen, die vor der Anmeldefrist (01. November – 20. Dezember) vorgenommen werden, müssen innerhalb der Anmeldefrist (01. November – 20. Dezember) mit allen erforderlichen Nachweisen erneut vorgenommen werden.
Sollte bis November des Folgejahres kein Vertrag zustande kommen, ist ebenfalls eine erneute Anmeldung mit allen Nachweisen innerhalb der oben genannten Anmeldefrist erforderlich.
Städtische Kindertagesstätten:
- Am Gesundbrunnen (Krippe, Kindergarten)
Geismar (Krippe, Kindergarten)
Grone (Kindergarten, Hort)
Hetjershausen (Kindergarten)
Gartenstraße (Krippe, Kindergarten)
Lönsweg (Krippe, Kindergarten)
Insterburger Weg (Krippe, Kindergarten)
Rosdorfer Weg (Krippe, Kindergarten)
Pfalz-Grona-Breite (Krippe, Kindergarten, Hort)
Elisabeth-Heimpel-Haus (Krippe, Kindergarten)
Ernst-Fahlbusch-Haus (Kindergarten, Hort)
Weende-Nord (Krippe, Kindergarten)
Weende-West (Krippe, Kindergarten, Hort)
Bitte beachten:
Die Anmeldeformulare für Krippe, Kindergarten und Hort gelten nur zur unverbindlichen Anmeldung in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Göttingen.
Kita-Ordnung (siehe 3-61 - KITA-ORDNUNG DER STADT GÖTTINGEN)